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Schließung des offenen Stiegenaufganges |
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Scritto da ANACI
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Monday 02 August 2010 |
Schließung des offenen
Stiegenaufganges
1. grundsätzliche Frage
Ich wohne in einem Kondominium mit offenem Stiegenaufgang.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Stiegenaufgang ganz oder
teilweise zu schließen?
2. konkreter Fall
Eine Türe wurde bereits im Parterre angebracht (in meinen Augen nicht legal,
denn ich kann die Tür von meiner Wohnung aus nicht öffnen und somit meinen
Besuchern nicht die Möglichkeit geben, den Aufzug zu benützen). Kann ich gegen
diese Beeinträchtigung etwas unternehmen?
Es ist zur Zeit nicht möglich, die Stiegenhäuser komplett zu schließen, ausser
bei vorhandener Kubatur und Genehmigung von Seiten der Gemeinde. Zur Türe
können wir keine Auskünfte geben, da die Beschreibung wage ist und es einen
Lokalaugenschein bräuchte. Weiters wäre zu prüfen, ob diese legal eingesetzt
wurde und welche Gemeinschaftsrechte es im betreffenden Bereich gibt.
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Ultimo aggiornamento ( Wednesday 22 June 2011 )
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