Ich bin Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft und wir
beginnen demnächst mit dem Bau des Hauses. Da ich freiberuflich als
Physiotherapeut tätig bin, möchte ich diese Tätigkeit in meiner neuen Wohnung
ausüben, um mir die Anmietung eines Lokals zu ersparen. So könnte ich leichter
das Wohnbaudarlehen zurückzahlen. Meine Fragen dazu: Kann ich das allein entscheiden? Oder braucht es die Zustimmung der Genossenschaftsmitglieder?
Brauche ich auch eine Genehmigung dazu von Seiten einer Behörde? Ist diese
Materie gesetzlich geregelt? Wenn ja, wo genau? Also was muss ich tun und wie
muss ich mich verhalten? Worauf muss ich achten?
Zum ersten sollten Sie auf die
Kondominiumsordnung achten, in der oft bestimmte Tätigkeiten, bzw. deren
Ausübung im Kondominium verboten wird. Weiters sollten Sie sich mit ihrem
Anliegen an die Gemeinde und an die lokale Sanitätseinheit wenden.