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Mitspracherecht der Mieter? PDF Stampa E-mail
Scritto da Lombardozzi Marco   
Wednesday 22 June 2011

Alle Wohnungen in unserem Gebäude sind vermietet. Die Mieter bezahlen 50% der Ausgaben für die Verwaltung. Bei welchen Entscheidungen die Immobilie betreffend, haben die Mieter ein Mitspracherecht? Muss eine Vertretung der Mieter bei der jährlichen Vollversammlung der Eigentümer eingeladen werden?

 

Jeder Miteigentümer kann seinen Mieter bevollmächtigen an der Kondominiumsitzung teil zu nehmen. Dadurch verliert der Eigentümer aber das Recht selbst teil zu nehmen.

In dieser Materie gibt es keine Pflicht einen Vertreter der Mieter zu ernennen, so wie es nicht Pflicht ist, den Mieter zur Sitzung einzuladen. Außer es stehen auf der Tagesordnung Entscheidungen an, welche die Benützung der Heizung betreffen, wie etwa die Entscheidung über die Betriebszeiten.

Der Verwalter hat aber keine Pflicht, die Mieter zu obgenanntem Fall einzuladen, da es diesbezüglich keine normativen Bestimmungen gibt. Außerdem wäre dies auch ziemlich schwierig, da die Eigentümer nicht verpflichtet sind, die Mieter dem Verwalter zu melden und er deshalb auch nicht über die nötigen Daten verfügt.

 

Ultimo aggiornamento ( Wednesday 22 June 2011 )
 
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