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Mitspracherecht der Mieter? |
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Scritto da Lombardozzi Marco
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Wednesday 22 June 2011 |
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Alle
Wohnungen in unserem Gebäude sind vermietet. Die Mieter bezahlen 50%
der Ausgaben für die Verwaltung. Bei welchen Entscheidungen die
Immobilie betreffend,
haben die Mieter ein Mitspracherecht? Muss eine Vertretung der Mieter
bei der jährlichen Vollversammlung der Eigentümer eingeladen werden?
Jeder
Miteigentümer kann seinen Mieter bevollmächtigen an der
Kondominiumsitzung teil zu nehmen. Dadurch verliert der Eigentümer aber
das Recht selbst teil zu nehmen.
In
dieser Materie gibt es keine Pflicht einen Vertreter der Mieter zu
ernennen, so wie es nicht Pflicht ist, den Mieter zur Sitzung
einzuladen. Außer es stehen auf der Tagesordnung Entscheidungen an,
welche die Benützung der Heizung betreffen, wie etwa die Entscheidung
über die Betriebszeiten.
Der
Verwalter hat aber keine Pflicht, die Mieter zu obgenanntem Fall
einzuladen, da es diesbezüglich keine normativen Bestimmungen gibt.
Außerdem wäre dies auch ziemlich schwierig, da die Eigentümer nicht
verpflichtet sind, die Mieter dem Verwalter zu melden und er deshalb
auch nicht über die nötigen Daten verfügt.
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Ultimo aggiornamento ( Wednesday 22 June 2011 )
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